5 Jahre Zubehörreifengarantie.
Eine runde Sache
Sichern Sie sich mit unserer Reifengarantie32 gegen jegliche Art von Reifenpannen ab, die – weder vorsätzlich noch grob fahrlässig – durch spitze Gegenstände, Reifenplatzer, Bordsteinschäden, Vandalismus oder Diebstahl39 verursacht wurden. Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre ab Kaufdatum beim teilnehmenden Mitsubishi Partner. Diese Garantie gilt für alle von uns angebotenen losen Reifen40 und Kompletträder40 aus unserem Zubehörangebot inklusive Reifen unserer Winterkompletträder.
Garantiebedingungen
Garantiebedingungen der MMD Automobile GmbH, Emil-Frey-Straße 2, 61169 Friedberg bei Verkauf neuer Reifen:
Voraussetzung für die vorliegende Garantie ist, dass Sie Endbenutzer sind. Voraussetzung ist des Weiteren, dass Sie sich für die Diagnose und die erforderlichen Garantiearbeiten an einen Mitsubishi Servicepartner wenden. Die Garantiebedingungen können Sie im Folgenden auch direkt als PDF-Dokument herunterladen.
Diese Schäden werden abgedeckt
Reifenpannen jeglicher Art, verursacht durch spitze Gegenstände, Reifenplatzer, Bordsteinschäden sowie Vandalismus und Diebstahl, sofern sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Halter / Nutzer des Fahrzeugs verursacht wurden.
Anteilige Wiederbeschaffungskosten, laut nachstehender Vergütungstabelle, beschädigter oder entwendeter Reifen ohne Montage / Wuchten bei Neukauf des Reifens / der Reifen bei einem teilnehmenden Mitsubishi Händler.
Ansprüche aus Sachmängel- und Produkthaftung bleiben durch die Reifengarantie unberührt.
Diese Schäden werden nicht abgedeckt
Schäden, deren Ursachen im natürlichen Verschleiß der Reifen, in einem falsch eingestellten Fahrwerk, falschem Luftdruck oder im Motorsporteinsatz liegen (stark abgefahrene Reifenschultern etc.).
Folgeschäden an Felgen, Radkästen, Stoßdämpfern und der gesamten Fahrwerksgeometrie.
Vergütungsumfang bei der Reifengarantie
Vergütet wird der prozentuale Anteil am Rechnungsbetrag des Endkunden (brutto) für den beim teilnehmenden Mitsubishi Händler erworbenen Ersatzreifen.
Höhe des Ersatzes von Schäden an dem im Rahmen der Garantiezeit ersetzten Reifen (Beginn ist das Datum der Erstbezugsrechnung für das Komplettrad). Die Garantiezeit wird durch den Ersatz beschädigter Reifen nicht verlängert.
0–3 Monate = 100 % | 13–24 Monate = 45 % |
4–6 Monate = 80 % | 25–36 Monate = 30 % |
7–9 Monate = 70 % | 37–60 Monate = 15 % |
10–12 Monate = 60 % |
Ihre Vorteile der Zubehörreifengarantie
- Sie bietet Ihnen Investitionssicherheit sowie schnelle und zuverlässige Hilfe im Schadensfall.
- Sie umfasst alle beim Mitsubishi Händler neu gekauften Kompletträder40 und Reifen40. Sie lässt sich im Schadensfall einfach durch Vorlage des Kaufbelegs in Anspruch nehmen.
- Sie ermöglicht eine schnelle Abwicklung beim Kauf der Ersatzbereifung direkt beim Mitsubishi Händler.
- Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre ab Kaufdatum (der Kaufbeleg samt darauf benanntem Kaufdatum mit Angabe der Teilenummer ist Beleg für den späteren Garantieanspruch).
- NEU: Beim Kauf von 4 Winter-Kompletträdern erweitert sich die Garantie auf die Serienbereifung, bis zum Ende der 5-Jahres-Herstellergarantie.